Die grundsätzlichen Anforderungen an die Überwachung bei der Ausführung von Korrosionsschutzarbeiten sind der DIN EN ISO 12944, Teile 1 bis 5 sowie 7 und 8 beschrieben.
Weitergehende Anforderungen ergeben sich z.B. aus den
- Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen des Stahlwasserbaus
- ZTV-W LB 218 – Korrosionsschutz im Stahlwasserbau
- ZTV-W LB 216/1 – Stahlwasserbau,
- BAW Richtlinien
- RPB: 2001 – Richtlinien für die Prüfung von Beschichtungssystemen für den Korrosionsschutz im Stahlwasserbau
- Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen des Ingenieurbaus
- ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten,
- RKK – Richtlinien für Kontrollprüfungen bei Korrosionsschutzarbeiten ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 3 Anhang E.
Grundvoraussetzung vor Beginn von Korrosionsschutzarbeiten an einem Bauwerk ist, dass eine entsprechende Spezifikation des Korrosionsschutzsystems vorliegt.
Nach DIN EN ISO 12944-8 ist eine Spezifikation ein “technisches Dokument, das alle Anforderungen an den Korrosionsschutz enthält, wenn ein Bauwerk aus Stahl durch Beschichtungssysteme zu schützen ist“.
Ein solches Dokument besteht aus verschiedenen Teilen:
- Spezifikation des Projektes (vom Auftraggeber)
- Spezifikation für Beschichtungssysteme (vom Farbenlieferanten)
- Spezifikation für die Ausführung der Beschichtungsarbeiten (von der ausführenden Firma)
- Spezifikation für die Überwachung (von der überwachenden Instanz)
Spezifikationen beschreiben, was in welcher Qualität gewünscht wird und welche grundsätzlichen Schritte dazu nötig sind.
Sie müssen alles enthalten, was für die Erreichung der gewünschten Qualität nötig ist.
In der Regel sind folgende Angaben erforderlich:
- Erforderliche Nachweise zur Güteüberwachung (Rauhigkeitsmessung, Überwachungsprotokolle)
- Mitgeltende Vorschriften (Normen, Regelwerke, ZTV etc.)
- Art der Oberflächenvorbereitung (Oberflächenvorbereitungsgrad, Rauheitsgrad etc.)
- Aufbau und Applikation des Beschichtungssystems
- Sonstige Angaben (Qualifikation des Personals, Ort der Beschichtungsarbeiten (Werk / Baustelle), etc.)
Um Überwachungstätigkeiten von Korrosionsschutzarbeiten durchführen zu können, sind mindestens entsprechende Mess- und Hilfsmittel erforderlich, wie z.B.
- Schichtdickenmessgerät („nass“ und „trocken“)
- Hygrometer / Thermometer
- Rauhigkeitsmessgerät
- Taschenlampe, Messer, Lupe, Spiegel, Fotoapparat, Klebeband, Kreide, Farbkarten, etc.
Ergänzend zu dieser Grundausstattung können folgende Prüfgeräte für weitergehende Untersuchungen erforderlich werden:
- Leitfähigkeitsmessgerät
- Gitterschnittprüfgerät
- Haftzugprüfgerät
- Porenprüfgerät